Recht !

Rutsch- und Trittsicherheit auf Bodenbelägen ist rechtlich verordnet !

Schuhbereiche

Absolut sicher sind Sie nur, indem Sie nach dem Merkblatt  ZH 1/571  verfahren. Die Fußboden - Fläche muß nach DIN 51130 bzw. G.U.V  26.18 je nach R - Gruppe in einem mindesten Neigungswinkelbereich unter Ölbelastung sicher zu begehen sein. Evtl. ist ein Verdrängungsraum notwendig (z.B. -V 4-).

R -Bewertungsgruppen unter Öl !Das Merkblatt ZH 1/571 mit der DIN Prüfung (BIA) ist verfaßt vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Addresse:           Alte Heerstr. 11, 53757 St. Augustin (bei Bonn)

Bezug:                   Carl Heymann Verlag KG, Luxemburger Str. 449, 50939 Köln

                                 Tel.: 0221 / 4601-0 (-95/-42), Fax 0221 / 46 01  92

Barfußbereich

In den Barfußbereichen wird ähnlich verfahren, nur daß die Prüfung barfuß mit entspanntem Wasser durchgeführt wird. Die Zuordnung in die Bereiche A/B/C erfolgt nach der DIN 51097 und G.U.V. 26.17 - Liste NB.

Bewertungsgruppen

A

=

ab

12°

bis

18°

B

=

ab

18°

bis

24°

C

=

ab

24°

  

Dieses Merkblatt kann bei dem Verfasser direkt bestellt werden.

Addresse:     Säurefliesner Vereinigung, Im langen Felde 4, 30938 Burgwedel

                     Tel.: 05139 / 30 61 2,  Fax.: 05139 / 99 82 40

Diese Normen wurden von allen staatlichen Ämtern

und Behörden inhaltlich übernommen und gelten als allgemeine Rechtsgrundlage.

 R 9  ist von 6° bis 10°
 R 10  ist von 10°  bis 19°
 R 11  ist von 19°  bis 27°
 R 12  ist von 27°  bis 35°
 R 13  ist ab 35°